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17.05.2024 | News Hebammen | Nachrichten

Gesetzentwurf

Krankenhausreform: Empfindlicher Rückschritt für die Geburtshilfe

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Das Bundeskabinett stimmte dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz am 15. Mai zu, doch viele sind nicht zufrieden mit diesem Beschluss. Auch der Deutsche Hebammenverband schließt sich den kritischen Stimmen an.

Bessere Behandlungsqualität, weniger Bürokratie sowie ein lückenloses Netz von Krankenhäusern – das sind die Ziele des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG), das am 15. Mai 2024 als Entwurf vom Bundeskabinett beschlossen wurde. „Das Krankenhaus auf dem Land, die Geburtsstation in erreichbarer Nähe, eine schnelle Versorgung im Notfall und hervorragende Qualität bei komplizierten Eingriffen – diesen berechtigten Ansprüchen der Patientinnen und Patienten müssen wir gerecht werden“, betonte Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach.

Statt wie bisher jede einzelne Krankenhausbehandlung über Fallpauschalen abzurechnen, soll ein Großteil der stationären Versorgung unabhängig von der tatsächlichen Leistungserbringung vergütet werden. Dann bestimme der medizinische Bedarf die Behandlung, nicht die Ökonomie, erklärte Lauterbauch.

Weiterhin Fehler bei Qualität und Finanzierung

Trotz der Reformbemühungen sieht der Deutsche Hebammenverband (DHV) schwarz für die zukünftige Versorgung von Schwangeren und Gebärenden. Für DHV-Präsidentin Ulrike Geppert-Orthofer ist der Gesetzentwurf „nicht nur enttäuschend, sondern auch schädlich“ für die Geburtshilfe. Die bekannten Fehler in der Qualität und Finanzierung würden fortgeführt, sodass eine kontinuierliche Hebammenbetreuung nicht sichergestellt werden könne.

Erneut bittet Geppert-Orthofer die Koalitionsfraktionen, die praxisnahen Lösungsvorschläge des DHV aufzugreifen. Dazu zählt unter anderem die gesetzliche Verankerung qualitätsgesicherter Hebammenkreißsäle, um die physiologische Geburtshilfe zu fördern und die Eins-zu-eins Betreuung zu garantieren. Auch bei der Ausgestaltung der Leistungsgruppe 42, Geburten, müssen Hebammenvertreter*innen beteiligt sein.

hebammenverband.de

bundesgesunheitsministerium.de

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