Skip to main content

08.07.2022 | DBfK | Nachrichten

DBfK fordert Institut zur Personalbemessung

print
DRUCKEN
insite
SUCHEN

Am 7. Juli veröffentlichte das Bundesministerium für Gesundheit die Eckpunkte zur Umsetzung der Personalbemessung PPR 2.0. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) fordert dafür nun ein eigenes Institut, das öffentlich finanziert wird.

„Es ist höchste Zeit, dass der Bundesgesundheitsminister das Thema Personalbemessung im Krankenhaus angeht“, sagt Christel Bienstein, Präsidentin des DBfK. Seit über zwei Jahren liege der mit dem Deutschen Pflegerat, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und ver.di, abgestimmte Vorschlag im Ministerium. „Man hätte also schon längst weiter sein können, die prekäre Personalsituation in den Krankenhäusern endlich spürbar zu verbessern“, so Bienstein.

Das Instrument, das am 1. Januar 2023 in Kraft treten soll, orientiert sich an der Pflegepersonal-Regelung PPR, die seit den 1990er Jahren den meisten Pflegefachpersonen vertraut ist und wird daher als PPR 2.0 bezeichnet. Diese hat aus Sicht des DBfK das Potenzial, mittelfristig die Situation in den Krankenhäusern und damit die Versorgungsqualität zu verbessern. Die PPR 2.0 muss dem DBfK zufolge ein lernendes System werden, das stetig weiterentwickelt wird.

„Es kommt nun auf die richtige Umsetzung an“, betont die DBfK-Präsidentin. „Dazu gehört auch, dass es ambitionierte, aber realistische Ziele für den Personalaufbau gibt. Die PPR 2.0 muss verbindlich umgesetzt und kontinuierlich pflegewissenschaftlich begleitet werden, um neue Erkenntnisse sinnvoll in das Instrument überführen zu können. Damit das gelingt, braucht es ein eigenes Institut für die Personalbemessung in der Pflege, das öffentlich finanziert wird.“

dbfk.de

print
DRUCKEN